Die Anmeldung zur Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheschließung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Heiraten können sie dann bei jedem anderen Standesamt in Deutschland.
Eine Anmeldung können Sie bis zu 6 Monate vor dem Hochzeitstermin durchführen. Natürlich ist auch eine kurzfristige Anmeldung möglich. Ihren Wunschtermin merken wir gerne vor.
Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
Dann benötigen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise und eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. Hierzu sollten Sie sich vorab telefonisch bei dem in Frage kommenden Standesamt informieren. Bitte beachten Sie, dass das zu Hause befindliche Stammbuch der Familie nicht ausreichend ist.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Heiligenhaus hat, benötigen Sie:
Diese enthält Angaben über Ihren Familienstand, der Staatsangehörigkeit und der Religion. Sie darf bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt nicht älter als eine Woche sein.
Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind, benötigen Sie:
Wenn sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie neu ausgestellte beglaubigte Abschriften der Geburtsregister der Kinder.
Wenn Sie sich in diesen Aufzählungen wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen in der Regel aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen erforderlich sein.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
Für welchen Namen entscheide ich mich?
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel: Sabine Sonne geb. Sommer & Michael Sonne
oder Sabine Sommer & Michael Sommer geb. Sonne
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel: Sabine Sommer & Michael Sonne
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiel: Sabine Sommer & Michael Sonne-Sommer
oder Sabine Sommer & Michael Sommer-Sonne
oder Sabine Sommer-Sonne & Michael Sonne
oder Sabine Sonne-Sommer & Michael Sonne
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden. Den Ehenamen können Sie nur gemeinsam bestimmen.