Obdachlosenangelegenheiten

Obdachlosenangelegenheiten

Bei drohender bzw. eingetretener Obdachlosigkeit kann eine Einweisung in das Übergangsheim Friedhofsallee 37 in Heiligenhaus erfolgen.

Die Stadt Heiligenhaus erhebt für die Benutzung des von ihr errichteten und unterhaltenen Übergangsheimes Benutzungsgebühren.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt 108,00 Euro pro Person und Monat. Neben der Benutzungsgebühr sind zusätzliche Gebühren zu entrichten, mit denen die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Abwasser und Heizung abgegolten werden. Die Gebühr beträgt 76,00 Euro pro Person und Monat.

 

Die Gebührenpflicht entsteht von dem Tage an, von dem der Gebührenpflichtige die Unterkunft benutzt oder aufgrund der Einweisungsverfügung benutzen kann. Sie endet mit dem Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft an einen mit der Aufsicht und der Verwaltung des Übergangsheimes beauftragten Bediensteten der Stadt Heiligenhaus.

 

Die Benutzungsgebühr ist jeweils monatlich im Voraus, und zwar spätestens am 3. Werktag nach der Aufnahme in das Übergangsheim, im übrigen bis zum 5. Werktag eines jeden Monats an die Stadtkasse zu entrichten.  

Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats, wird der einzelne gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. Einzugs- und Auszugstag werden jeweils als voller Tag berechnet.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Heiligenhaus 

Ansprechpartner/-innen