Funktionsprüfung von privaten Hausanschlüssen Abwasser

Städte und Gemeinden in NRW unternehmen große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Wirksam ist die Sanierung des Systems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind. Auch diese dürfen das Grundwasser nicht verunreinigen. Eine Funktionsprüfung von Hausanschlussleitungen schützt auch vor möglichen Nässeschäden Ihres Hauses, die durch sanierungsbedürftige Abwasserleitungen entstehen können.



Zustands- und Funktionsprüfung ist sinnvoll

Eine Funktionsprüfung von Hausanschlussleitungen stellt sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können, und sie führt dazu, dass in die Kanalisation eintretendes Grundwasser (Fremdwasser) erkannt wird. Deshalb ist die Funktionsprüfung sowohl im Sinne des Hausbesitzers als auch der Umwelt. Jeder Grundstückseigentümer ist daher nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, seine private Abwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Betreiber von Abwasseranlagen sind darüber hinaus verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen selbst zu überwachen.

Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610).

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