Überlassung von Schulräumen

Schulräume können Dritten außerhalb der Schulzeit für andere als schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Eine Überlassung von Schulräumen an Privatpersonen und Gewerbetreibende ist leider nicht möglich.

Die Nutzung durch Institutionen o. ä. regelt eine Gebührensatzung.

Diese Gebührensatzung steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung: