Abschrift aus dem Geburtsregister

Abschrift aus dem Geburtsregister

In unserem Standesamt haben Sie die Möglichkeit, sich eine Abschrift aus dem Geburtsregister ausfertigen zu lassen, wenn die Geburt in Heiligenhaus beurkundet wurde.

Bitte bedenken Sie, dass Sie nur dann im Heiligenhauser Geburtsregister geführt werden, wenn Sie tatsächlich auf Heiligenhauser Stadtgebiet geboren sind. Sofern Sie z.B. im Velberter Krankenhaus geboren sind, erhalten Sie den Auszug beim zuständigen Standesamt in Velbert.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren für diese Leistung

14,- Euro

Ansprechpartner/-innen