Rattenbekämpfung

„Wenn Sie einen Rattenbefall im Stadtgebiet feststellen, melden Sie diesen bitte umgehend z.B. über den Mängelmelder an die Ordnungsbehörde der Stadt Heiligenhaus. Es wird darauf hingewiesen dass jeder Grundstückseigentümer die Bekämpfung des Rattenbefalls auf seinem eigenen Grundstück nach den Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Rattenbekämpfung auf eigene Kosten durchführen muss. Hier sind zum Schutz der Anwohner, der Umwelt, der Haustiere und auch der Wildtiere besondere Regularien einzuhalten, die in der o.a. Ordnungsbehördlichen Verordnung beschrieben sind. Die Überwachung der Bekämpfung im öffentlichen und privaten Bereich obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde. Ratten im städtischen Kanalnetz werden vom zuständigen Sondervermögen Abwasser durch eine regelmäßige Beköderung im Kanalnetz bekämpft.“