Personalausweis

Personalausweis

Sollten Sie noch keinen Personalausweis besitzen, oder Ihr bisheriger abgelaufen sein, können Sie in unserem Bürgerbüro einen neuen Ausweis beantragen. Ein Foto-Automat steht im Bürgerbüro zur Verfügung. Hierfür muss die passende Gebühr bereitgehalten werden.

Bitte beachten Sie besonders bei Ihren Urlaubsplanungen, dass zwischen Antragstellung und Aushändigung ein Zeitraum von bis zu 4 Wochen liegen kann. Der Antrag mit Ihren persönlichen Daten wird unmittelbar an unseren Beratungsplätzen per Computer erstellt und von Ihnen eigenhändig vor Ort unterschrieben. Die Bundesdruckerei übernimmt dann die Erstellung des Dokuments.

Die Ausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr. Für Kinder bis 16 Jahre kann auf Antrag der Eltern ein Personalausweis ausgestellt werden. Nach dem 16. Geburtstag ist der Besitz eines Ausweises Plicht und die Antragstellung kann ohne Einwilligung der Eltern erfolgen.

Gültigkeitsdauer:

bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre

Der neue Personalausweis kann seit dem 01.11.2010 beantragt werden. Dieser bietet neben dem Scheckkartenformat weitere Funktionen wie einen Chip für Ausweisfunktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten, die Vorbereitung für die elektronische Signatur und ist mit einem digitalen Lichtbild und freiwilligen Fingerabdrücken ausgestattet. Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen.

Nach der Fertigstellung erhalten Sie, sofern Sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, von der Bundesdruckerei in Berlin einen Brief, in dem Ihnen die Transport-PIN, die PUK und das Sperrkennwort übermittelt werden.

Für die Abholung des Personalausweises benötigen Sie den alten Ausweis. An den Änderungsterminals im Bürgerbüro können Sie Ihre PIN selbständig unter Vorlage Ihrer Transport-PIN direkt ändern. Mit einem Lesegerät, das im Fachhandel erhältlich ist, können Sie Ihre PIN zu Hause ändern. Kinder unter 16 Jahren können die PIN-Funktion ab dem 16. Lebensjahr separat im Bürgerbüro freischalten lassen.

Das Sperrkennwort dient an der Sperrhotline zur Sperrung des Ausweises und seiner Funktionen, sofern der Ausweis in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde. Zusätzlich ist jedoch der Verlust beim Bürgerbüro umgehend persönlich mitzuteilen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Ein vorläufiger Personalausweis kann ausgestellt werden, wenn Ihr Ausweis bereits abgelaufen ist und Sie glaubhaft machen, ein gültiges Dokument zu benötigen. Dieses Dokument ist bis zu 3 Monaten gültig.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten

Für den Personalausweis ab 01.11.2010:

  • ein biometrietaugliches Lichtbild mit einfarbigem Hintergrund
  • Alter Personalausweis, Reisepass (oder Kinderausweis / -reisepass)
  • Familien-Stammbuch (Geburts- oder Heiratsurkunde) 

Für den vorläufigen Personalausweis:

  • Ein aktuelles Lichtbild mit einfarbigem Hintergrund
  • Alter Personalausweis

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Gebühren für diese Leistung

  • Ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 Euro
  • Unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 Euro
  • Erstmaliges Aktivieren der eID gebührenfrei
  • Nachträgliches aktivieren der eID gebührenfrei
  • Deaktivieren der eID gebührenfrei
  • Änderung der PIN (z.B. vergessen) gebührenfrei
  • Sperren der Ausweisfunktion gebührenfrei
  • Entsperren der Ausweisfunktion gebührenfrei
  • Änderung der Anschrift (Umzug) gebührenfrei
  • evtl. passend abgezählte Gebühr für Passbildautomat (8,00 Euro)

Ansprechpartner/-innen

  • Frau Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Formulare: