Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Zuständig ist das Finanzamt in Velbert, Nedderstr. 40, 42549 Velbert, Tel. 02051/47-0.
Zusätzlich steht Ihnen für Auskünfte die Hotline des Finanzamtes von Montag bis Freitag von 09.00 bis 22.00 Uhr unter Tel. 0180 5235099 zur Verfügung.
Formulare zur Einkommenssteuererklärung erhalten Sie in eingeschränkter Form im Bürgerbüro. Daneben stehen Ihnen die Formulare auch als Download auf der Homepage www.elster.de zur Verfügung.
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Montag und Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr