Lohnsteuerkarte

Lohnsteuerkarte und Formulare zur Einkommenssteuer

Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Zuständig ist das Finanzamt in Velbert, Nedderstr. 40, 42549 Velbert, Tel. 02051/47-0.

Zusätzlich steht Ihnen für Auskünfte die Hotline des Finanzamtes von Montag bis Freitag von 09.00 bis 22.00 Uhr unter Tel. 0180 5235099 zur Verfügung.

Formulare zur Einkommenssteuererklärung erhalten Sie in eingeschränkter Form im Bürgerbüro. Daneben stehen Ihnen die Formulare auch als Download auf der Homepage www.elster.de zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

§§ 32, 386,39 ff Einkommensteuergesetz, Lohnsteuerrichtlinien, Einkommensteuerrichtlinien

Gebühren für diese Leistung

Die Gebühren sind direkt beim Finanzamt Velbert zu erfragen.

Ansprechpartner/-innen

  • Frau Bürgerbüro-Team

    Montag bis Freitag:
    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
    zusätzlich Montag und Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    jeden 2. und 4. Samstag:
    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Formulare: